Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

§1 Lieferungsbedingungen:

(1.) Auftragsbestätigung
Nach Eingang Ihrer Auftragsbestätigung sind Sie an den Vertrag gebunden, insbesondere dann, wenn speziell für Sie georderte Ware bestellt worden ist. Bestellt wird die Ware erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung auf unserem Bankkonto.

(2.) Lieferzeiten
Genannte Lieferzeiten (in der Regel 2-8 Wochen) sind unverbindlich. Von der Verpflichtung zur Leistung befreit wird die Firma Galabau Morganland sofern die ihr obliegenden Verpflichtungen infolge höherer Gewalt unmöglich oder verzögert werden. Gleiches gilt bei Eintritt unvorhersehbarer oder unabwendbarer oder von Galabau Morganland nicht verschuldeter oder nicht beherrschbarer Ereignisse.

(3.1) Lieferfrist
Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

(3.2) Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind.
Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

(4) Lieferverzug
Hat die Auftragnehmerin eine fest vereinbarte Lieferfrist oder einen Liefertermin nicht einhalten können, so muss der Käufer der Auftragnehmerin nach §323 Abs. I BGB eine Nachfrist von einem Monat für die Lieferung gewähren. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten.

(5) Versand
Der Versand von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers per Post oder Spedition. Versicherungen gegen Schaden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers unter Berechnung verausgabter Beträge vorgenommen. Für den Versand wird eine Frachtkostenpauschale berechnet. Diese ist aus den jeweiligen Angeboten bzw. Auftragsunterlagen ersichtlich.

(6) Zahlungsfähigkeit
Bestehen während der Vertragsdauer Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so ist die die Firma Galabau Morganland berechtigt, von allen schwebenden Lieferungsverträgen zurückzutreten oder weitere Vorauszahlungen für alle noch zu erfüllenden Verträge zu verlangen.

(7) Falsche Angaben
Falsche Angaben des Auftraggebers bzgl. der Zufahrt für 40 t Sattelzüge und /oder der Bodenbeschaffenheit ermächtigen die Firma Galabau Morganland dazu entsprechende Rechnungszuschläge zu erheben. Der Lohn pro angefangene Monteurstunde wird mit € 38,00 berechnet. öffentliche und private Leitungen bzw. Versorgungsleitungen aller Art, sind den Monteuren vor Arbeitsbeginn anzuzeigen, ebenso Anfangs-, Eck-, Knick- und Höhenpunkte.

§2. Ausführung und Leistungsbeschreibung

(1) Die gärtnerischen Arbeiten des Auftragnehmers umfassen, je nach erteiltem Umfang des Auftrages, das Ausführen von Pflasterarbeiten, Ein-fassungen, Sandsteinmauerwerk, dauerelastische Verfugungen, Maurer- und Betonarbeiten jeglicher Art, Gestaltung von Teichen und Teichbau, Sichtmauerwerk und Klinkerarbeiten.

(2) Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.

(3) Arbeiten, die vom Kunden in Eigenleistung erstellt werden, fallen aus der Gewährleistung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten oder in den Katalogen dargestellt wurden.

(2) Diese Preise verstehen sich ab dem Sitz der Firma Galabau Morganland netto ohne Kosten für Verpackung und Versand.

(3) Verpackung und Versand werden nach Aufwand berechnet. Die Wahl des Versandweges trifft die Firma Galabau Morganland.

(4) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung nach folgender Regelung: 20% des Auftragswertes werden bei Auftragsbestätigung als Anzahlung in Bar oder per Überweisung fällig, Material- und Frachtkosten werden bei Lieferung in bar oder mit EC-Karte gezahlt, nach dem Aufbau und nach Fertigstellung erfolgt die Restzahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

(5) Schecks oder Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht anerkannt.

(6) Bei reinen Materiallieferungen erfolgt die Restzahlung in bar oder mit EC-Karte direkt bei Lieferung.

(7) Bei Aufträgen gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge mit Beendigung der Arbeiten und Erhalt der Rechnung fällig und spätestens 14 Tage nach diesem Zeitpunkt und Zugang der Rechnung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist tritt Verzug ohne weitere Mahnung ein.

(8) Befindet sich der Kunde bei Zahlungen gegen Rechnung nach 14 Tagen mit der Zahlung im Verzug, so muss er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zahlen. Die Verzugszinsen fallen bei überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.

(9) Bei nicht fristgerechter Zahlung entfällt jeglicher Anspruch auf Rabatte, die ggf. vereinbart wurden.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(9) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Galabau Morganland. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Rechnung. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung der von uns gelieferten Ware (z. B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache auf die Firma Galabau Morganland. Die übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt.

(10) Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer gegebenenfalls erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.

§ 5 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung ? auch aus Mangelrügen ? entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis

§ 7 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt.

(2) Offensichtliche Mängel oder Transportschäden an bestellter Ware müssen sofort und unverzüglich bei Lieferung bzw. Entgegennahme der Ware gerügt werden. Nur dann werden Reklamationen berücksichtigt. Schadenersatz wegen mangelhafter Lieferung oder Nichtlieferung wird nur in Form einer Ersatzlieferung gewährt.

(3) Arbeiten, die vom Kunden in Eigenleistung erstellt werden, fallen aus der Gewährleistung.

(4) Reinigung des Betonzaunes nur mit Wasser und Bürste. Hochdruckreiniger darf nicht verwendet werden, da sonst die Oberfläche zerstört wird.

§ 8 Rücktritt

Im Bereich Zaunbau kann der Auftraggeber vor Lieferung bzw. Leistungserfüllung dann eine Kündigung des Vertrages aussprechen. In diesem Fall steht der Auftragnehmerin ein pauschaler Schadensersatz von 20 % der Auftragssumme als Entschädigung für bereits entstandene Kosten und Gewinnausfall zu.

Alternativ kann die Auftragnehmerin nachweisen, dass ein höherer Aufwand entstanden ist, der dann als Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Zurückgebrachte Betonware im einwandfreien Zustand wird nur mit 50 % von dem bezahlten Preis vergütet.

§ 9 Datenschutz

(1) Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an Zusteller weitergegeben bzw. an Banken zur Abrechnung.

(2) Zum Zwecke der Kreditprüfung erteilen Neukunden dem Auftragnehmer die jederzeit widerrufliche Genehmigung für einen insoweit erforderlichen Datenaustausch mit Auskunfteien.

(3) Auf unserer Website sind Programme (Plug-ins) des sozialen Netzwerks Facebook enthalten. Diese werden ausschließlich von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben. Die Plug-Ins sind im Rahmen unseres Internetauftritts durch das Facebook Logo oder den Zusatz „Gefällt mir” kenntlich gemacht. Beim Besuch einer Website unseres Internetauftritts, die ein derartiges Plug-in beinhaltet, stellt ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook her, wodurch wiederum der Inhalt des Plug-ins an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die dargestellte Website eingebunden wird. Hierdurch wird die Information, dass Sie unsere Website besucht haben, an Facebook weitergeleitet. Sofern Sie während des Besuchs unserer Website über Ihr persönliches Benutzerkonto bei Facebook eingeloggt sind, kann Facebook den Websitebesuch diesem Konto zuordnen. Durch Interaktion mit Plug-ins, z.B. durch anklicken des „Gefällt mir“-Buttons oder hinterlassen eines Kommentars werden diese entsprechenden Informationen direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Wenn Sie eine solche Datenübermittlung unterbinden möchten, müssen Sie sich vor dem Besuch unseres Internetauftritts unter Ihrem Facebook-Account ausloggen.
Zweck und Umfang der Datenerhebung durch Facebook sowie die dortige weitere Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wie auch Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook (http://de-de.facebook.com/privacy/explanation.php).
Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten sowie bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:
(Name, Anschrift des Ansprechpartners für Datenschutz, ggf. Datenschutzbeauftragter)
Diese Datenschutzerklärung wurde von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erstellt https://www.wbs.legal

§ 10 Mitteilungen

(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

(2) In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

(3) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

(4) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.

§ 11 Anwendbares Recht

(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich s ämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 12 Sprachklausel

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 13 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen soweit wirksam, als es der wirtschaftlich von den Parteien gewollten Regelung entspricht.

Die vorstehenden Zahlungs- und Lieferungsbedingungen gelten mit der Auftragserteilung und Unterschrift als vom Käufer anerkannt und rechtsverbindlich.

Abweichende Bedingungen des Käufers bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Stand Dezember 2006

Steven Morgan
Galabau Morganland
Schweizer Allee 93
44287 Dortmund

Tel. 0231 / 8621181
Fax 0231 / 8621182
galabaumorgan@aol.com